Die Polizei im Nacken und die Privatsphäre im Arsch
So jedenfalls ab 2008, wenn die Polizei in Berlin offiziell BVG Videos gucken darf. Nun, die Videos sehen durfte sie bisher auch schon. Aber erst, wenn etwas passiert ist - also zur besseren Strafverfolgung. Eine Verhinderung von Verbrechen konnte damit nicht stattfinden. Aber jetzt geht das! Und das ist super! Wenn uns BerlinerInnen die Polizei ständig beobachten kann, auf dem Bahnhof, dann sind wir alle sicher! Keiner wird mehr von psychisch Kranken vor die Bahn geschubst! Drogendealer werden aufhören ihre Drogen zu dealen - zumindest auf dem Bahnhof! Und wenn die Kofferbombe dasteht, kann die Polizei live dabei sein, wenn sie uns um die Ohren fliegt! Genial. Hunderte, nein was rede ich, tausende Verbrechen werden so verhindert! Kein Mensch wird mehr Drogen nehmen. Also keine Drogen, die er auf dem Bahnhof gekauft hat!
Mancher möge nun einwenden, dass sie Berliner Bahnhofsgegend kein wirklicher Ort für Privatsphäre sei. Dem sei aber gesagt: Der Staatsapparat weiß nun, welchen weg der Bürger täglich (mit den Öffentlichen) zurücklegt und wann er das tut.
Der Staatsapparat kann nun zusehen, wie der 14 jährige, frisch Verliebte seiner Freundin den ersten Abschiedskuss gibt - aber so, dass es ja keiner merkt.
Der Staatsapparat hat nun leichtes Spiel damit, den Tagesablauf von Menschen zu verfolgen: Wo sie langfahren, das weiß er ja schon.
Und schlussendlich laufen die Bürger Gefahr, verdächtigt zu werden - obwohl gar nichts geschieht oder gar nichts geschehen wird. Aber es könnte ja, stimmt’s? Dieser dunkelhäutige Mensch steht schon verdächtig lange mit dem Koffer auf dem Bahnhof. Und er guckt sich so verdächtig um. Der muss ja zwangsläufig etwas im Schilde führen, dieser Ausländertyp!

Interessant bei dieser Entwicklung ist auch, dass die Polizei künftig bei drohender - kleinerer Gefahr - Handys orten darf. Beispielsweise Menschen mit Selbstmordabsichten - oder Kinder die vermisst sind.
Die Frage ist jedoch: Geht es die Polizei etwas an, wenn Menschen sich umbringen wollen? Sicher, Selbstmord ist keine Lösung für die Probleme (das sehen auch potenzielle SelbstmörderInnen so) . Aber haben wir als Mitbürger das Recht ihn/sie dazu zu zwingen, am Leben zu bleiben - auch, wenn er/sie das gar nicht will? Manchmal ist Leben oder Sterben das Einzige, worüber Menschen frei entscheiden können. Und das sollte auch so bleiben. Für Egoismus beim Selbstmord.
Fallbeispiel “vermisstes Kind”: Die Polizei kann nun jedes Kind orten, dass sich heimlich zum Freund bzw. zur Freundin geschlichen hat. Sie kann jedes Kind orten, dass heimlich auf eine Party gegangen ist. Und jedes Kind, dass einfach seine Ruhe und seinen Freiraum braucht vor Eltern und Erwachsenen allgemein. Damit stehen Tür und Tor offen für die Vernichtung jeglicher Privatsphäre für Kinder. Dabei sind gerade Geheimnisse wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung - und jedes Kind hat ein Recht auf sie.
Problematisch ist es natürlich, wenn Kinder mehrere Tage vermisst wurden. Wenn die Polizei damit Kinderleben rettet - fein. Aber wer garantiert die Rettung der Privatsphäre der Kinder vor überbesorgten Eltern? Denn gesetzlich abgeregelt ist es nicht, ab wann die Polizei nach vermissten Kindern sucht, das gilt nur für Erwachsene. Siehe hierzu auch das BKA.
Letztlich reiht sich dieses Geschehen in eine Reihe weiterer Gesetzesverschärfungen ein, die die Bürger- und Freiheitsrechte beschneiden. Vorratsdatenspeicherung dürfte hier ein Stichwort sein. Ausbau der Kameras. Internierung auf Verdacht. Und so weiter. Das Wasser brüht schon - bis es kocht und der Frosch mit Namen Privatsphäre geplatzt ist, dauert es nicht mehr lang.
Weiterführende Infos:







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